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08.09.2011 interliqui Alarmstufe rot in Sachen Eurorettung http://goo.gl/7t0rE Das verschlägt einem doch die Sprache, oder? 01.08.2008 wm2000 Sehr geehrter "girondelle" Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Zu 1. Die Auslegung der Gewalt ist anhand der ?vermeintlichen? Einschränkungen durch den EU Vertrag (Gewaltenteilung) und der Grundgesetzverletzungen, dass dieser Vertrag ohne der Zustimmung der Bevölkerung verabschiedet wurde, für den Kläger gegeben. Dies ist die Staatsanwaltschaft dabei zu Überprüfen. Zu 2. Genauso wie andere Staatsrechtler die anders herum sehen Zu 3. 4. und 5 haben wir wirklich schon reichlich diskutiert. Wir werden das BVG Urteil, wie das der Staatsanwaltschaft, abwarten müssen. Ich würde gerne den Absatz 1. auf meiner Homepage verwenden. Bitte um Rückantwort. Mit dem Wunsch auf eine gute Zeit. WM2000
 ich habe die Strafanzeige gelesen, finde sie aber in keiner Weise überzeugend. 1. Zur Erfüllung der genannten Straftatbestände ist es erforderlich, dass von den Beschuldigten Gewalt angewendet oder angedroht wurde. Schon daran scheitert die Anzeige, ein subjektives Unrechtsgefühl gegenüber staatlichen Maßnahmen wie die Agenda 2010 machen diese nicht zur Gewalt i.S.d. StGB. 2. Das GG ist sehr wohl eine Verfassung, ich kenne keinen seriösen Staatsrechtler, der das Gegenteil behauptet. 3. Dass die Deutschen nur auf die Wahl der deutschen Europaabgeordneten Einfluss haben ist schon deshalb ein fragwürdiger Kritikpunkt, weil auch die Bundestagsabgeordneten nach Landeslisten gewählt werden, nicht nach bundeseinheitlichen Listen. 4. Über die Frage, ob der Vertrag von Lissabon mit dem GG und dabei insbesondere den im Maastrichturteil und in Solange II entwickelten Grundsätzen vereinbar ist wird das BVerfG entscheiden. Unstrittig ist jedenfalls, dass das BVerfG die früheren Übertragungen von Hoheitsrechten als verfassungsgemäß anerkannt hat. 5. Auf die meisten übrigen Punkte bin ich im Rahmen der Diskussion zum Vertrag von Lissabon bereits eingegangen, schon aus Platzgründen will ich hier nicht alles wiederholen.
Grüße Girondelle 30.07.2008 wm2000 Klage wegen Hochverates gegen Regierung und Bundespräsident wegen EU Vertrag! Herr G. Flegel fordert im Internet alle Deutschen auf, sich seinem Strafantrag gegen Frau Angela Merkel dem Bundespräsidenten Horst Köhler und vielen andern jetzigen und früheren Parlamentsmitgliedern anzuschließen und Anzeige wegen Hochverrat gegen die Bundeskanzlerin zu erstatten, da deren Aktivitäten zur Durchsetzung des in Deutschland vom Parlament und Bundesrat genehmigten EU-Vertrages den Tatbestand des Hochverrats erfüllten. Auch geht die Anzeige gegen die Grundgesetzänderungen und den diktatorischen Verhaltensweisen der Regierenden heute und in den letzten zwanzig Jahren vor. Den Inhalt der Anzeige und seiner Argumentation können Sie auf der Internetseite nachlesen (Link auf meinem Profil)
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